Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen im Quadriga Forum Konferenz- und
Tagungszentrum
der
Quadriga Media Berlin GmbH,
handelnd unter „Quadriga Forum Konferenz und Tagungszentrum“
Werderscher Markt 13, D-10117 Berlin,
Registergericht AG Charlottenburg, Handelsregisternummer HRB 125963,
(hiernach: Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum)
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Konferenz- und Tagungszentrum an einen Veranstalter zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen, etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrums.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen, sowie Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) der Quadriga Media Berlin GmbH gegenüber dem Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.
2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten Preise des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum zu zahlen. Werden darüber hinaus gehende Leistungen ohne gesonderte Vereinbarung in Anspruch genommen, gelten die Preise der jeweils geltenden Preisliste, ansonsten die angemessene Vergütung. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Konferenz- und Tagungszentrum an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften (z.B. Gema).
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und verändert sich der vom Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum allgemein für zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Leistungen berechnete Preis, so kann der vertragliche vereinbarte Preis angepasst, höchstens jedoch um 10 % erhöht werden. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Rechnungen des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
5. Das Konferenz- und Tagungszentrum ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Veranstalter eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder einer Baranzahlung zu verlangen.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Veranstalters oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Der Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Konferenz- und Tagungszentrum aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
8. Bei Mietausfall oder Terminverschiebung erfolgt von Seiten des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie durch Arbeitsausfall entstehende Auslagen.
9. Softwareinstallationen und Hardwarelösungen die von unseren Standard- Installationen abweichen, sind kostenpflichtig. Es gelten die Preise der Quadriga Media Berlin GmbH, die sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergeben.
IV. Stornierung und Rücktritt des Veranstalters
1. Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenlose Stornierung durch den Veranstalter möglich. Die Stornierung ist schriftlich zu erklären. Erfolgt eine Stornierung am oder nach dem 90. Tag vor Veranstaltungsbeginn, sind folgende Anteile am vereinbarten Gesamtpreis vom Veranstalter zu zahlen:
90 bis 41 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20%
40 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60%
20 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80%
7 bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90%
danach: 100 %
2. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, diesen Betrag zu mindern, wenn er einen geringeren Schaden des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum nachweisen kann.
3. Der Rücktritt des Veranstalters im Rahmen der gesetzlich geregelten Leistungsstörung bleibt unberührt.
V. Rücktritt oder Kündigung durch Quadriga Forum Konferenz- und
Tagungszentrum
1. Das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung durch den Veranstalter nicht geleistet wird.
2. Ferner ist das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Als solcher gilt insbesondere, wenn
- höhere Gewalt oder andere vom Konferenz- und Tagungszentrum nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Veranstalters oder des Zwecks seiner Veranstaltung, gebucht wurden;
- das Konferenz- und Tagungszentrum begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Konferenz- und Tagungszentrum in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Konferenz- und Tagungszentrum zuzurechnen ist;
- die Räumlichkeiten durch den Veranstalter ohne Zustimmung des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum einem Dritten überlassen werden.
3. Bei berechtigtem Rücktritt des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz. Empfangene Leistungen sind zurück zu gewähren. Das Recht des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum auf Schadens – und Aufwendungsersatz bleibt unberührt. Im Übrigen gilt § II Nr. 3. Sollte das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, hat er den Veranstalter hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
VI. Änderungen des Veranstaltungsraumes, der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Der Veranstalter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Raum im Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum. Das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum behält sich vor, die geplante Räumlichkeit jederzeit vor Veranstaltungsbeginn entsprechend der Verfügbarkeit zu ändern und einen adäquaten Ersatz bereitzustellen, wenn er den Veranstalter hiervon unverzüglich in Kenntnis setzt. Etwas Anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, der neue Raum für die vereinbarte Nutzung nicht geeignet ist oder eine Änderung dem Veranstalter aus anderen Gründen nicht zumutbar ist. Als zumutbar gilt insbesondere, wenn der Veranstalter einen bestimmten Raum seinen Gästen gegenüber angekündigt hat, Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum vor Ort jedoch nach einer Raumänderung für eine klarstellende Beschilderung sorgt.
2. Eine Änderung der vereinbarten Teilnehmerzahl muss spätesten 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Konferenz- und Tagungszentrum mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum. Spätere Reduzierungen der Teilnehmerzahlen bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den vereinbarten Preis um aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl tatsächliche ersparte Aufwendungen des Konferenz- und Tagungszentrums zu mindern. Der Kunde trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast.
3. Bei höheren Teilnehmerzahlen wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Konferenz- und Tagungszentrum diesen Abweichungen zu, so kann das Konferenz- und Tagungszentrum die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum trifft ein Verschulden.
VII. Das Mitbringen von Speisen und Getränken; Rauchverbot
1. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
2. Im gesamten Innenbereich des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrums herrscht ein absolutes Rauchverbot. Der Veranstalter haftet für dessen Einhaltung durch seine Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Vertragspartner. Für den Fall der Nichtbeachtung vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe von € 100 zu Lasten des Veranstalters. Den Parteien bleibt es unbenommen im Einzelfall höhere oder niedrigere Kosten für z.B. Reinigung nachzuweisen.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse, sonstige Leistungen
1. Soweit das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum für den Veranstalter auf dessen Veranlassung Leistungen oder Ware (z.B. Veranstaltungstechnik) von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters.
2. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum gehen zu Lasten des Veranstalters. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen von dem Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum pauschal erfasst und berechnet werden.
4. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum eine Anschlussgebühr verlangen.
5. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters zuvor bereits gemietete Anlagen des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
6. Störungen an vom Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum. Das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum ist berechtigt hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum berechtigt bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf das Konferenz- und Tagungszentrum die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Lagerung berechnen.
X. Haftung des Veranstalters für Schäden
1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn, seine Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertragspartner oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder verursacht werden.
2. Das Quadriga Forum Konferenz- und Tagungszentrum kann vom Kunden das Beibringen angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
IX. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Berlin.
2. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr und bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO jeweils Berlin. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Mai 2023